Zügig durch die Ausbildung
Warum
Fahrschule Vogel?
Kompetent
Unsere qualifizierten Fahrlehrer begleiten Dich mit Geduld und Fachwissen zügig durch die Ausbildung zum Führerschein.
Flexibel
Mit unseren flexiblen Kurszeiten lassen sich Theorie- und Praxisstunden ideal in Deinen Alltag integrieren.
Modern
Mit unseren topmodernen Fahrzeugen lernst Du das Fahren auf dem neuesten Stand der Technik.
Individuell
Ein speziell angepasstes Fahrzeug ermöglicht Fahrschulunterricht für Menschen mit körperlichen Einschränkungen.
Barrierefrei
Unsere barrierefreier Schulungsraum bietet allen einen uneingeschränkten Zugang und ein angenehmes Lernumfeld.
Viele Klassen
Ob Auto, Motorrad oder Anhänger – wir bieten Ausbildungen für viele Führerscheinklassen an.
Unsere Ausbildungsangebote im Überblick
Was bieten wir?
Entdecke unsere Führerscheinklassen auf einen Blick
Führerschein-Klassen
Klasse B / B 197
- Mindestalter: 18 Jahre / 17 Jahre (begleitetes Fahren)
- PkW (LKW) bis max. 3500 kg
- Therorie- und Praxisprüfung
- Automatik- und Schaltgetriebe
Theorie und Ausbildung
Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Prüfungen
Die Theorieprüfung muss abgelegt werden:
Bei Ersterteilung: Ein Fragebogen mit 30 Fragen. Ab 11 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Bei Erweiterung: Ein Fragebogen mit 20 Fragen. Ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Die praktische Prüfung muss ebenfalls abgelegt werden und dauert mindestens 55 Minuten. Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerorts und außerorts, einschließlich Autobahn und Kraftfahrstraße.
Wichtig zu wissen
Die Ausbildung kann bereits etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters beginnen. Die theoretische Prüfung ist frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag möglich.
B197 – Automatik- und Schaltausbildung kombiniert
Möchtest du deine Führerscheinprüfung mit einem Automatikfahrzeug ablegen und trotzdem Schaltwagen fahren können? Der Führerschein B197 macht es möglich!
Vorteile des B197:
Du legst die Prüfung in einem Automatikfahrzeug ab, darfst aber auch Schaltfahrzeuge fahren.
Die Ausbildung erfolgt hauptsächlich im Automatikfahrzeug, sodass du dich voll auf den Verkehr konzentrieren kannst.
Es sind mindestens 10 Schaltstunden erforderlich. Die Bescheinigung wird ausgestellt, wenn du nach diesen Stunden sicher im Umgang mit dem Schaltwagen bist.
Details:
Ausbildung im Automatikfahrzeug
Mindestens 10 Schaltstunden (mehr je nach Bedarf)
15-minütige Testfahrt mit dem Fahrlehrer (ohne Prüfer)
Praktische Prüfung im Automatikfahrzeug
Mit B197 kannst du beide Fahrzeugtypen fahren.
Klasse B 96
- Mindestalter: 18 Jahre / 17 Jahre (begleitetes Fahren)
- PkW mit Anhänger; Gesamtmasse Zug bis 4250 kg
- Therorie- und Praxisprüfung entfällt
- Automatik- und Schaltgetriebe
Theorie und Ausbildung
Theorie: 150 Minuten (2,5 Stunden)
Praxis: Praktische Übungen 210 Minuten (3,5 Std.)
Fahren im Realverkehr 60 Minuten (1 Std.)
Prüfungen
Theorieprüfung entfällt
Praktische Prüfung entfällt
Wichtig zu wissen
Die Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 ist keine eigenständige Fahrerlaubnisklasse, sondern eine Erweiterung der Klasse B. Die Schlüsselzahl kann erst nach Vorlage des Nachweises über die Teilnahme an einer 7-stündigen (à 60 Minuten) theoretischen und praktischen Schulung gemäß Anlage 7a FeV eingetragen werden. Diese Schulung kann jedoch bereits vor der Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B absolviert werden, sodass die Schlüsselzahl bei der Erteilung der Fahrerlaubnis direkt mit eingetragen werden kann.
Klasse BE
- Mindestalter: 18 Jahre / 17 Jahre (begleitetes Fahren)
- PKW (LKW) mit großem Anhänger; PkW (LKW) und AH bis je 3500 kg
- Therorie- und Praxisprüfung
- Automatik- und Schaltgetriebe
Theorie und Ausbildung
Prüfungen
Wichtig zu wissen
Motorrad-Klassen
Mofa
- Mindestalter: 15 Jahre
- zwei Räder, ein Sitz, max. 25 km/h
- Therorieprüfung
Theorie und Ausbildung
Theorie:
6 Doppelstunden in einem speziellen Mofakurs. In diesem Kurs werden alle für Mofa-Fahrer wichtige Regelungen gezielt unterrichtet.
Oder: Kommt ein Kurs nicht zustande, dürfen die Mofa-Bewerber zusammen mit den Fahrschülern der Klassen A, A2, A1 oder AM unterrichtet werden.
Praxis:
90 Minuten Grundausbildung unabhängig von der Form des theoretischen Unterrichts
Prüfungen
Eine Theorieprüfung ist abzulegen.
Ein Fragebogen mit 20 Fragen und ab 8 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden.
Die praktische Prüfung entfällt.
Wichtig zu wissen
Du musst mindestens 15 Jahre alt sein.
Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist.
AM
- Mindestalter: 15 Jahre
- 2-rädrige Klein-Krafträder; 3-rädrige Kein-Krafträder; 4-rädrige Leicht-Kraftfahrzeuge
- Therorie- und Praxisprüfung
Theorie und Ausbildung
Theorie:
Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Prüfungen
Eine Theorieprüfung ist abzulegen. Bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden. Eine Praktische Prüfung ist abzulegen, Dauer mindestens 55 Minuten und die Prüfungsinhalte sind Sicherheitskontrolle und das Fahren überwiegend innerhalb geschlossener Ortschaften.
Wichtig zu wissen
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
A2
- Mindestalter: 18 Jahre
- max. 48 PS (entspricht 35 kW)
- Therorie- und Praxisprüfung
Theorie und Ausbildung
Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.
Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Prüfungen
Eine Theorieprüfung ist abzulegen:
bei Ersterteilung:
Fragebogen mit 30 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
bei Erweiterung:
Fragebogen mit 20 Fragen
ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
A2, A: Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2.
Eine praktische Prüfung ist abzulegen.
A1: Dauer mindestens 70 Minuten
A2, A: Dauer mindestens 70 Minuten, bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2: 60 Minuten
Prüfungsinhalte sind Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße.
Wichtig zu wissen
A
- Mindestalter: 24 Jahre (bei Vorbesitz A2 20 Jahre)
- alle Motorräder (Schwere Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer bbH von mehr als 45 km/h sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW)
- Therorie- und Praxisprüfung
Theorie und Ausbildung
Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.
Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Prüfungen
Eine Theorieprüfung ist abzulegen:
bei Ersterteilung:
Fragebogen mit 30 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
bei Erweiterung:
Fragebogen mit 20 Fragen
ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
A2, A: Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2.
Eine praktische Prüfung ist abzulegen
A1: Dauer mindestens 70 Minuten
A2, A: Dauer mindestens 70 Minuten,
bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2: 60 Minuten
Prüfungsinhalte sind Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße.
Wichtig zu wissen

ASF Aufbauseminar für Fahranfänger
Das ASF richtet sich an Fahranfänger in der Probezeit, die einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen haben. Damit lernst Du sicherer unterwegs zu sein und typische Fehler zu vermeiden. Auch Fahrer mit Handicap können selbstverständlich am Aufbauseminar teilnehmen.
Was Du wissen solltest!
A-Verstoß: Eine schwerwiegende Regelverletzung, wie z. B. das Überholen im Überholverbot oder das rote Ampel überfahren und Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 21 km/h führt direkt zur Teilnahme am ASF.
B-Verstoß: Zwei weniger schwere Verstöße, wie z. B. unerlaubte Änderungen am Motor, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges, Kennzeichenmissbrauch oder Telefonieren ohne Freisprechanlage führen ebenfalls dazu.
Behördliche Anordnung: Die Teilnahme ist immer verpflichtend und wird dir offiziell mitgeteilt.
Wie läuft das Seminar ab?
Das ASF besteht aus:
- Vier Theorie-Einheiten (je 135 Minuten)
- Einer Beobachtungsfahrt (mind. 30 Minuten)
- Kleiner Gruppe: 6 bis maximal 12 Teilnehmer
Am Ende erhältst du eine Bescheinigung, die du bei deiner zuständigen Behörde einreichst.

FES Fahreignungsseminar
Das FES ist seit dem 1. Mai 2014 Teil des neuen Fahreignungs-Bewertungssystems und ersetzt das frühere Aufbauseminar für punktauffällige Fahrer (ASP) sowie die verkehrspsychologische Beratung. Unser FES-Seminar ist barrierefrei, sodass auch behinderte Kraftfahrer problemlos teilnehmen können.
Was Du wissen solltest!
Mit einem freiwilligen FES-Seminar kannst du Punkte im Fahreignungsregister abbauen:
1 – 5 Punkte: Einmal in 5 Jahren lässt sich 1 Punkt abbauen.
6 – 7 Punkte: Leider kein Punkteabbau möglich.
Wie läuft das Seminar ab?
Das Fahreignungsseminar besteht aus einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Teil, die wir Ihnen als Komplettpaket anbieten. Das heißt, wir vereinbaren auch den Termin beim Psychologen für Sie.
Spezialausbildung
Mobilität trotz Handicap

Körperliche Beeinträchtigungen bedeuten nicht das Ende der Mobilität. Mit passenden Hilfsmitteln oder Zusatzeinrichtungen können Fahrzeuge sicher geführt werden. Der Führerschein bedeutet für Menschen mit Behinderungen Unabhängigkeit und Lebensqualität. Mit über 30 Jahren Erfahrung in der Ausbildung von Menschen mit Handicap und als Behindertenreferent des Thüringer Fahrlehrerverbandes sind wir Ihr kompetenter Partner.
Unsere Leistungen auf einen Blick
- Ausbildung in Theorie und Praxis
- Umschulung und Weiterbildung auf angepassten Fahrzeugen
- Behindertengerechte Fahrzeuge und barrierefreie Räumlichkeiten
- Unterstützung bei medizinischen und psychologischen Gutachten
- Beratung zu Führerscheinfragen, Behördenangelegenheiten, Anträgen und Fahrzeugumrüstung
- ASF- und FES-Seminare für Menschen mit Behinderungen
- Direkte Abrechnung mit Kostenträgern
- Zusammenarbeit mit Behörden, Arbeitsämtern, Werkstätten und Trägern
Wir schulen Menschen mit
- Arm- und Beinamputationen
- Halbseiten- oder Querschnittlähmungen
- Multiple Sklerose, Spina Bifida und Kleinwuchs
- Morbus Bechterew, Schlaganfall und Sprachstörungen
- Kinderlähmung, Intelligenzminderung, LRS-Schwächen
- Rückenmarkserkrankungen und anderen Einschränkungen
Unsere Fahrzeuge verfügen über
- Zwei Varianten von Lenkknäufen mit Bedienelementen, die wahlweise mit der rechten oder linken Hand genutzt werden können
- Handgas und Handbremse für die rechte Hand
- Gasbedienung mit dem linken Fuß
- Individuell anpassbare Pedalerhöhungen
Dein Weg zum Führerschein – Schritt für Schritt
Schritt 1: Besitzt Du bereits einen Führerschein?
Zunächst klären wir, ob Du eine gültige Fahrerlaubnis besitzt und diese aufgrund einer Behinderung oder schweren Krankheit neu beantragen müssen, oder ob Du den Führerschein komplett neu erwerben möchtest.
Schritt 2: Notwendige Gutachten
Bei körperlichen Einschränkungen, die die Fahreignung beeinflussen, kann die Behörde ein medizinisches oder technisches Gutachten verlangen. Wir unterstützen Dich bei der Beantragung aller erforderlichen Gutachten.
Schritt 3: Die passende Fahrschule
Melde Dich bei einer Fahrschule an, die speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit körperlichen Einschränkungen ausgerichtet ist. Es ist wichtig, dass Du dich wohlfühlst und dem Fahrlehrer oder der Fahrlehrerin vertrauen.
Schritt 4: Die Fahrausbildung
Die theoretische und praktische Ausbildung können getrennt voneinander erfolgen. Wenn Du bereits einen Führerschein besitzt, müssen nur die noch notwendigen Fahrstunden absolviert werden.
Schritt 5: Die Prüfung
Für Führerscheinneulinge stehen die theoretische und praktische Prüfung an. Wenn Du bereits einen Führerschein besitzt, dann wird die praktische Fahreignungsprüfung abgelegt. Ein Prüfer von TÜV oder DEKRA beurteilt dabei die Fähigkeiten.
Schritt 6: Behördliche Eintragung
Nach bestandener Prüfung wird Dein Führerschein zur Bearbeitung an die zuständige Behörde geschickt. Dort werden:
- Auflagen und Beschränkungen eingetragen.
- Die Kennzahlen im neuen Führerschein übernommen.
Schritt 7: Dein neuer Führerschein
Wenn alle Schritte abgeschlossen sind, erhältst Du Deinen neuen EU-Führerschein von der Fahrerlaubnisbehörde. Herzlichen Glückwunsch – Du darfst jetzt sicher und selbstständig am Straßenverkehr teilnehmen!

Rechtliche Aspekte
Die Führerscheinstelle entscheidet über die Eignung zum Erwerb der Fahrerlaubnis. Dies basiert auf medizinischen oder psychologischen Gutachten. Wir beraten Dich zu den notwendigen Schritten und unterstützen bei der Umsetzung.
Finanzielle Unterstützung
Falls der Führerschein oder die Fahrzeugumrüstung beruflich notwendig ist, können Zuschüsse bei Trägern wie der Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften oder Arbeitsagenturen beantragt werden. In einigen Fällen helfen auch Sozialamt oder Fürsorgestellen. Wir informieren Dich über alle Möglichkeiten.
Zum Führerschein mit Handicap
Unsere Fahrschule ist spezialisiert auf die Ausbildung von Menschen mit Handicap. Wir beraten Dich individuell und begleiten Dich Schritt für Schritt auf Deinem Weg zum Führerschein!
Auffrischungsunterricht
für Ältere und Wenigfahrer
Mit zunehmendem Alter oder nach längeren Fahrpausen kann es hilfreich sein, seine Fahrkenntnisse aufzufrischen. In unserem Auffrischungsunterricht bieten wir speziell auf ältere Menschen und Wenigfahrer abgestimmte Schulungen an. Hierbei geht es nicht nur um das Wiederholen von Verkehrsregeln, sondern auch um das Erlernen von sicheren Fahrtechniken und den Umgang mit modernen Fahrassistenzsystemen. So können Sie mit einem sicheren Gefühl und mehr Vertrauen wieder am Straßenverkehr teilnehmen.
Schulungen
für sicheres Fahren und effiziente Fahrtechniken
Unsere Schulungen für sicheres und effizientes Fahren richten sich an alle, die ihre Fahrweise verbessern möchten – sei es aus Sicherheitsgründen oder um Kraftstoff und CO2 zu sparen. In diesen Kursen lernen Sie, wie Sie Ihre Fahrtechnik optimieren, Gefahrensituationen besser einschätzen und durch eine vorausschauende Fahrweise den Kraftstoffverbrauch senken können. So tragen Sie nicht nur zu Ihrer eigenen Sicherheit bei, sondern auch zum Umweltschutz und zur Kostenersparnis.
Noch Fragen?
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